Um beim Verkauf eines Hauses keine Steuern zu zahlen, musst du selbst in der Immobilie gewohnt und diese mindestens ein Kalenderjahr lang genutzt haben.
Wenn du nicht in der Immobilie gewohnt hast, muss sie seit mindestens 10 Jahren in deinem Besitz sein. Andernfalls würde eine Spekulationssteuer anfallen.
Das Wichtigste beim Steuersparen
Sollte doch eine Einkommenssteuer auf den Verkauf gezahlt werden, kann diese um verschiedene Ausgaben reduziert werden.
Die Grunderwerbssteuer kann reduziert werden, wenn du eine Immobilie in einem Staat mit niedrigeren Steuersätzen erwirbst (in der Regel übernimmt der Käufer die Steuer).
Getrennte Kaufverträge für Immobilien und bewegliche Güter können die Grunderwerbssteuer ebenfalls reduzieren.
Wenn Sie einen guten Immobilienmakler beauftragen, können Sie einen guten Preis für Ihre Immobilie erzielen.
Besondere Regelungen für den Verkauf von Immobilien
Eine Ausnahme bildet nach wie vor die vollständige und vorübergehende Nutzung des Grundstücks.
Im Falle der Eigennutzung wird auch keine Steuer auf den Verkauf erhoben.
Dasselbe gilt für das eingestellte Kalenderjahr.
Die Regelung gilt auch für Ferienhäuser oder Zweitwohnungen. Diese gilt dann nur für 3 Jahre, da Sie die Immobilie selbst nutzen.
Was genau muss ich bei der Spekulationsfrist beachten?
Die erste Frage, die sich stellt, ist, ob Sie auch einen möglichen steuerfreien Gewinn erzielen können.
Bitte beachten Sie, dass Gewinne aus Verkaufstransaktionen nach § 23 EstG steuerpflichtig sind.
Die Spekulationsfrist für den Verkauf von Immobilien beträgt genau 10 Jahre. Daher ist keine Besteuerung fällig, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen.
Sie sollten auf das genaue Datum der Kaufverträge achten.
Was ist abzugsfähig?
Auch wenn Sie als Immobilienbesitzer das Haus nicht selbst nutzen, haben Sie viele andere Möglichkeiten der Nutzung.
Ob Sie es vermieten oder als Kapitalobjekt nutzen, es gibt mehrere Steuervorteile.
Es gilt die Regel, dass auch die Mieteinnahmen versteuert werden müssen. Mit diesen Einkünften können Sie auch andere Kosten, die durch die Immobilie entstehen, abziehen.
Der verbleibende Betrag wird dann versteuert.
Sie können auch die Kosten für den Bau oder Kauf der Immobilie in Verbindung mit allen Nebenkosten abziehen.
Wenn die Immobilie bereits genutzt wird, gibt es auch steuerliches Potential, wie z.B. die Kosten für Reparaturen.
Darlehenszinsen können ebenfalls als Steuern abgezogen werden. Diese fallen unter die einkommensbezogenen Kosten.
Wenn eine gemietete Immobilie durch ein Darlehen finanziert wird, ist dies angemessen.
Die Zinsen des Vermieters sind abzugsfähig und verringern die Steuerlast.
Auch Nebenkosten wie die Heizung oder der Hausmeister gelten als abzugsfähige Werbungskosten.
Ist die Grunderwerbssteuer abzugsfähig?
Neben all den anderen Kosten, die Sie sicher absetzen können. Gibt es noch andere Steuern, die dazu so viele nicht auf dem Radar haben. Die Grunderwerbsteuer zählt zu diesen Steuern. Diese kann zusammen mit den Gebäudekosten abgesetzt werden. In der Regel sind dies 2% pro Jahr. So kommen zwar keine großen Summen zusammen, aber ich gehe davon aus jeder kann ein paar zusätzliche Euros gut gebrauchen. Eine gute Übersicht über das Thema Grunderwerbssteuer und Absetzbarkeit hat übrigens Immonovia veröffentlicht.