Einen zahlungsfähigen Mieter für eine Wohnung oder ein Haus zu finden, ist nicht ganz einfach. Um als Vermieter auf Nummer sich zu gehen, besteht die Möglichkeit die Bonität des möglichen Mieters zu erfragen. Allerdings ist eine mündliche Auskunft nicht aussagekräftig genug, dazu sollten Daten und Fakten in schriftlicher Form vorliegen.
Eine Selbstauskunft einholen
Als Vermieter haben sie das Recht vom potenziellen Mieter eine Selbstauskunft einzuholen. Dabei handelt es sich um einen Fragebogen, welcher wahrheitsgemäß ausgefüllt werden muss. Wer als Mieter sich dagegen weigert Auskünfte über sich zu erteilen, macht beim Vermieter keinen guten Eindruck und hat in den meisten Fällen etwas zu verschweigen. Bei der Selbstauskunft geht es vor allem um persönliche Daten des Mieters, wie zum Beispiel der vollständige Name, jetziger Wohnort, die Nummer vom Reisepass wenn es sich um einen ausländischen Bewerber handelt. Für den Vermieter ist es zudem sehr wichtig zu erfahren, was für ein berufliches Verhältnis vorliegt und wie hoch das monatliche Einkommen ist. Außerdem hat der Vermieter die Möglichkeit Fragen zu stellen, welche in einem direkten Zusammenhang mit einem möglichen Mietverhältnis stehen. Allerdings muss der Mieter keine Angaben zu sehr intimen Fragen beantworten, wie zum Beispiel zu welcher sexuellen Identität er steht oder ob eine Religionszugehörigkeit besteht. Solche Fragen sind vom Gesetzgeber verboten worden.
Anfrage bei der Schufa
Der angehende Mieter kann dem Vermieter eine Schufa-Auskunft vorliegen. Dort sind zum Beispiel laufende Kreditzahlungen oder offene Schulden vermerkt. Wenn der Mieter dies aus freiwilliger Basis nicht tut, kann der Vermieter dies bei der Schufa erfragen. Hierbei geht es vor allem darum, dass der Vermieter die Sicherheit hat, einen zahlungsfähigen Mieter für sein Objekt zu bekommen. Bei dieser Art von Auskunft geht es um Datensätze über eine bestimmte Person und den bestehenden wirtschaftlichen Verhältnissen.
Einsicht in die Gehaltsabrechnung
Als Vermieter möchte man die Sicherheit haben, pünktlich und regelmäßige seine Mietzahlungen zu bekommen. Damit dies passiert, muss der Mieter über ein geregeltes Einkommen verfügen, damit dieser in der Lage ist die Mieter zu zahlen. Gerne gesehen werden unbefristete Beschäftigungsverhältnisse oder eine Tätigkeit als Beamter, denn dieser Personenkreis besitzt einen hohen Kündigungsschutz. Neben der Art des Beschäftigungsverhältnisses ist vor allem die Höhe des Einkommens (Netto) wichtig. Damit der Mieter in der Lage ist, die monatliche Mietzahlung zu leisten, darf diese nicht über 50 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens liegen. Der Mieter braucht schließlich noch ausreichend Geld um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Bei unterschiedlich hohen Gehaltseingängen (zum Beispiel durch Provisions- oder Bonuszahlungen) ist es ratsam einen Mittelwert zu bilden und ein durchschnittliches monatliches Einkommen zu berechnen.
Auf Menschenkenntnisse setzen
Neben den ganzen Zahlen und Fakten über den Mieter, sollten auch die eigenen Menschenkenntnisse zum Tragen kommen. Dazu zählt zum Beispiel der persönliche Eindruck der Person. Wie gibt sich die Person und ist ein gepflegtes Aussehen vorhanden? Auch die sprachliche Umgangsform kann wichtige Hinweise geben. Gibt der Mieter freiwillig Angaben zur Person frei oder müssen alle Angaben erst erfragt werden? Hier spielt vor allem das eigene Bauchgefühl eine entscheidende Rolle.